WEG-Verwaltung

Wir verwalten in Eigentumswohnungen und/oder gewerbliche Flächen aufgeteilte Liegenschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Dazu zählen Wohnanlagen jeder Größenordnung, Gewerbeobjekte und gemischt genutzte Objekte.

Nach außen vertreten wir die Gemeinschaft der Eigentümer gegenüber Versicherungen, Behörden und sonstigen Dritten. Nach innen erledigen wir die gesamte Buchführung. Wir ziehen die Wohngelder ein, zahlen alle Rechnungen im Auftrag der Eigentümergemeinschaft und legen Rechenschaft über alle Einnahmen und Ausgaben. Wir überwachen die Bildung von Rücklagen. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle technischen Dinge der Liegenschaft.

Die Eigentümerversammlung beschließt über alle Gelder und Maßnahmen in der gemeinschaftlichen Anlage. Wir leiten diese Versammlung, bereiten Beschlüsse vor, Sammeln und archivieren gefasste Beschlüsse.

Wir sind dafür verantwortlich, dass gefasste Beschlüsse gesetzlichen Vorgaben entsprechen und im Nachgang zügig und umfänglich umgesetzt werden.

Leistungspaket WEG-Verwaltung

Allgemein

  • Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse nach WEG, insbesondere §§ 24, 27 und 28
  • Beachtung der Gemeinschaftsordnung
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung der Beschlüsse der ETGem.
  • enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

kaufmännischer Bereich

  • wir arbeiten mit DOMUS 4000
  • Kontrolle aller Kostenpositionen auf Wirtschaftlichkeit
  • Vorschläge zu Kosteneinsparungsmöglichkeiten
  • Erstellen und Umsetzung des Wirtschaftsplanes
  • Überwachung zu ausreichendem Versicherungsschutz
  • Planung von Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung, Vorbereitung entsprechender Beschlüsse
  • Überwachung der Zahlungen zu Wohnlastenbeiträgen und Instandhaltungsrücklagen
  • Mahnwesen im Umfang wie von der jeweiligen ETGem. beschlossen
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber Eigentümern und wenn vereinbart Mietern
  • Anlage und Abrechnung der Instandhaltungsrücklagen

technischer Bereich

  • regelmäßige Ortsbegehungen
  • regelmäßige Kontrolle des gesamten Gemeinschaftseigentums und Feststellung von Reparatur- und/oder Sanierungsbedarf
  • Ansprechpartner für alle Bewohner bei Defekten, Ausfällen, Bauschäden und  Reparaturbedarf jedweder Art mit entsprechender Ortsbesichtigung und Schaden- beurteilung
  • umgehende Organisation von Havariebeseitigung, Reparaturen und Mängelbeseitigung, wenn möglich und nötig in Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer oder Verwaltungsbeirat
  • Überprüfung aller Wartungsverträge auf Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Kontrolle aller technischer Einrichtungen
  • Koordinierung und Kontrolle aller Dienstleister
  • Abnahme von vergebenen Leistungen (Bau, Reparatur, usw.)

weitere Leistungen

  • Vermietung freiwerdender Wohnungen (auf Wunsch des Eigentümers)
  • Abnahme- / Übergabeprotokolle fertigen bei Mieterwechsel (auf Wunsch des Eigentümers)
  • ständige Weiterbildung des Verwalters und der Mitarbeiter
  • Informationen über neueste Rechtssprechung
  • enge Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für WEG- und Mietrecht