Mietsonderverwaltung

Für Kunden, welche Ihre Eigentumswohnung oder Gewerbeeinheit vermietet haben, führen wir auf Wunsch die Mietsonderverwaltung durch. Dadurch muss sich der Wohnungseigentümer um nichts kümmern.

Wir kümmern uns in diesem Fall um alle Belange des Mieters, sind sein Ansprechpartner, ziehen Miete und Betriebskosten ein und rechnen mit dem Mieter ab.

Jedwede Auseinandersetzung mit dem Mieter bleibt dem Wohnungseigentümer somit erspart. Er erhält regelmäßig seine Mieteinnahmen und erhält für seine Steuererklärung eine detailliert Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben seiner Mieteinheit.

Auf Wunsch nehmen wir seine Interessen in der Eigentümerversammlung wahr.

Leistungen Mietsonderverwaltung

Allgemein

  • wir vertreten die Interessen des Eigentümers vollumfänglich
  • wir sind Ansprechpartner des Mieters vor Ort
  • wir setzen uns mit der Hausverwaltung auseinander
  • Teilnahme an der Eigentümerversammlung in Vollmacht für den Eigentümer (kostenpflichtig)

kaufmännischer Bereich

  • Kontrolle der Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung
  • wenn notwendig - Belegprüfung
  • Kontrolle aller Kostenpositionen auf Wirtschaftlichkeit
  • Vorschläge zu Kosteneinsparungsmöglichkeiten
  • Kontrolle des Wirtschaftsplanes, wenn notwendig Verbesserungsvorschläge
  • Überwachung zu ausreichendem Versicherungsschutz
  • Kontrolle zur Planung von Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung
  • Überwachung der Zahlungen von Miete und Betriebskosten
  • Mahnwesen im vollen Umfang, incl. Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern
  • Abnahmen und Übergaben bei Mieterwechsel mit den entsprechenden Protokollen
  • Weitergabe der Daten an die Hausverwaltung
  • Abrechnung für den Eigentümer (Einnahmen / Ausgaben)

technischer Bereich

  • regelmäßige Ortsbegehungen
  • regelmäßige Kontrolle der Wohnung zur Feststellung von Reparatur- und/oder Sanierungsbedarf (nach Absprache)
  • Ansprechpartner für den Mieter bei Defekten, Ausfällen, Bauschäden und  Reparaturbedarf jedweder Art mit entsprechender Ortsbesichtigung und Schaden- beurteilung
  • umgehende Organisation von Havariebeseitigung, Reparaturen und Mängelbeseitigung

weitere Leistungen

  • Vermietung freiwerdender Wohnungen (kostenpflichtig)
  • ständige Weiterbildung des Verwalters und der Mitarbeiter
  • Informationen über neueste Rechtssprechung
  • enge Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für WEG- und Mietrecht